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BLOG: DIN EN 14675

10.01.2019

Auszug aus den aktuellen Unternehmenszielen:

  • Erneuerung der Zertifizierung (DIN 9001:2015 / DIN 14675) bis Juli 2019.
  • Schulung der Verantwortlichen gemäß DIN 14675 für Brandmeldeanlagen/Sprachalarmierungsanlagen.

 

 

Warum ist die Zertifizierung nach DIN 14675 so wichtig?

Teil unserer Unternehmensziele für 2019 ist die Erneuerung der Zertifizierung gemäß DIN 9001:2015 und DIN 14675. Wesentlicher Bestandteil der Zertifizierung ist die entsprechende Schulung der verantwortlichen Mitarbeiter. Grundlage für diese Zertifizierung nach DIN 14675 ist die gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2105.

Die Zertifizierung ist für die TBRicharz unerlässlich, da seit  November 2003 Brandmeldeanlagen mit direkter Aufschaltung zur Feuerwehr nur noch von dafür zertifizierten Unternehmen geplant, projektiert, montiert, in Betrieb genommen und abgenommen werden dürfen.
Die DIN 14675 beschreibt den fachgerechten Aufbau und Betrieb einer Brandmeldeanlagen/Sprachalarmierungsanlage (BMA/SAA) zur Auslösung eines direkten Alarms bei der zuständigen Feuerwehr.
In Deutschland werden für die Planung bauordnungsrechtlich erforderlicher Brandmeldeanlagen in der Regel die Anforderungen der genannten DIN EN 14675 herangezogen.
Versicherungstechnisch erforderliche Anlagen müssen hingegen den Anforderungen der  VdS 2095 entsprechen. Für die Ausführung und die verwendeten Bauteile werden in der VDE Teil 0833-2 Vorgaben getroffen. Diese Bauteile wiederum sind in einer festgelegten Normenreihe definiert.

Was ist eine BMA/SAA?

Eine Brandmeldeanlage/Sprachalarmierungsanlage (BMA/SAA) ist eine Gefahrenmeldeanlage, angesiedelt im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes. Die zuständige Brandmeldezentrale (BMZ) empfängt die Auswertungen verschiedener BMAs/SAAs und reagiert dann gemäß den für den Auslöser festgelegter Regeln.

Abhängig von den durch eine individuelle Gefahrensituation ausgelösten, empfangenen Signalen können verschiedene technische Abläufe gestartet werden, z. B.:

  • Auslösung einer Brandmeldung, also eine externe Alarmierung an die ständig besetzte Leitstelle der örtlichen Feuerwehr.
  • Auslösung einer internen Alarmierung, um vor der Weiterleitung an die zuständige Feuerwehr kontrollieren zu können, ob ein Fehlalarm vorliegt.
  • Auslösung einer Alarmierung zur Räumung des betroffenen Objektes.
  • Öffnen von Entrauchungsanlagen.
  • Ansteuerung von Aufzügen.
  • Schließen von Feuerschutzabschlüssen.
  • Auslösung einer Löschanlage.

Zur zuverlässigen Früherkennung von (Brand-) Ereignissen werden Brandmelder mit verschiedenen Kenngrößen (z. B. Rauch, Temperatur, Flammen etc.) ausgestattet.

Wo kommen Brandmeldeanlagen zum Einsatz, wo sind sie gesetzlich verpflichtend, wo sinnvoll?

Brandmeldeanlagen kommen vorrangig in öffentlichen Gebäuden wie Flughäfen, Bahnhöfen, Universitäten, Schulen, Firmengebäuden, Fabrikhallen, Altenwohnheimen oder Krankenhäusern zum Einsatz.
Die Pflicht zu einem Einbau einer auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage/Sprachalarmierungsanlage ist im Bauordnungsrecht im Rahmen von Sonderbauvorschriften geregelt. Gegebenenfalls kann die Bauaufsicht den Einbau einer Brandmeldeanlage (BMA oder SAA) mit Erteilung der Baugenehmigung fordern. Sie kann aber auch aus versicherungstechnischen Aspekten zur Begrenzung einer Versicherungsprämie vorgesehen werden.

In vielen Ländern müssen zukünftig auch Wohnungen mit sogenannten Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. In den meisten deutschen Bundesländern sind diese bereits Pflicht. Diese Rauchwarnmelder (nach DIN 14676) sind kleine Brandmeldeanlagen, bestehend aus einer detektierenden und einer alarmierenden Einheit.

Der Vorteil der Brandmeldeanlage besteht darin, dass ein Brand unabhängig von der Anwesenheit von Personen frühzeitig erkannt wird und Maßnahmen so automatisch eingeleitet werden. So können die durch die Brandmeldeanlage alarmierten Stellen umgehend eingreifen und Brände möglicherweise schon in der Entstehungsphase löschen. Überall dort, wo Personen schlafen (z.B. in Hotels) ist eine Brandmeldung in Verbindung mit einer Alarmierung ein wesentliches Element des Personenschutzes. Fehlalarmierungen, die u.a. durch Falschauswertungen der automatischen Brandmelder sowie durch böswillige Betätigung der Handfeuermeldetaster ausgelöst werden können, konnten in den vergangenen Jahren (bei objektgerechter Fachplanung) stark reduziert werden (z. B. Betriebsart TM).

TBRicharz

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