Die Technical-Due-Diligence ist Teil der Due-Diligence. Diese beschreibt die detaillierte Untersuchung eines Kauf- oder Investitionsobjekts in allen relevanten Bereichen. Der Befgriff Due-Diligence heißt wortwörtlich übersetzt „Gebotene Sorgfalt“, was die hohe Priorität dieser Prüfung zeigt. Als Ingenieurbüro führen wir die Due-Diligence neutral durch. Unsere Analyse ist geprägt von im Detail benannten technischen Stärken und Schwächen des entsprechenden Investments. Zur Überprüfung der technischen Qualität des Gegenstands werden unser hausinternen Ingenieure hinzugezogen, welche die entsprechenden Anlagen, Immobilien und die dazugehörigen Informationen ebenso fachspezifisch wie neutral durchleuchten. Ein hohes Augenmerk liegt hier auf Instandhaltung, Instandsetzung sowie dem Modernisierungspotential des Objektes. Als Ergebnis der von uns durchgeführten Technical-Due-Diligence werden unter anderem Aussagen über den Zustand der Systemkomponenten sowie eine fundierte Einschätzung der benötigten Investitionssumme und dem zukünftigen Kostenszenario dargestellt und an Sie dokumentiert übergeben.

Beratung
11.01.2019TDD - Technical Due Diligence
Grundlage für den Betrieb / die Errichtung einer AES ist eine Risikoanalyse, die auch die Gebäudeumgebung / Hülle der AES beleuchtet.
In einer AES auf Grundlage der DIN EN 50518 werden Signale überwacht, empfangen und verarbeitet, die eine direkte Reaktion auf Störungsereignisse erfordern.
Mit der Einführung der DIN EN 50518 sind die Aufgaben der AES bereits weitestgehend beschrieben. Das sichere Entgegennehmen der Signale von Übertragungseinrichtungen in den überwachten Schutzobjekten, das Überwachen der Übertragungswege und -systeme sowie das Verarbeiten der eingegangenen Signale sind zu nennen. Auf die Reaktion nach Empfang eines Alarm-Signals geht die DIN EN 50518 nicht ein und trifft daher keinerlei Festlegungen. Streng genommen ist die Alarmempfangsstelle (AES) viel mehr ein Rechenzentrum als eine Notruf- und Service-Leitstelle, die eine umfassende und abschließende Dienstleistung für den Endkunden bereitstellt.
Zusätzlich zu den mechanischen Sicherheiten (Gebäude, Fenster, Türen, Schleussen etc.) werden umfangreiche elektronische Sicherheitssysteme vorgeschrieben, die nicht nur die AES selbst umfassen, sondern ausdrücklich auch das Umfeld wie Büroräume, Betriebsgelände, Gebäudezugänge, Hausverteilungsräume u.v.m.
- Einbruchmeldeanlage gemäß EN 50131-1, Sicherheitsgrad 3
- Brandmeldeanlage gemäß DIN 14675
- Gasmeldeanlage für CO (Kohlenmonoxid)
- Überfallmeldeanlage gemäß EN 50131-1
- Videoüberwachungsanlage gemäß EN 50132-7 mit Annäherungsüberwachung
Sicherheitskonzepte
Überprüfung auf Übereinstimmung / Vollständigkeit mit den Anforderungen:
- Anordnung der vorgesehenen Melderbereiche, auf Grundlage der Gebäudeart und -Nutzung sowie der darin vorhandenen Brandabschnitte / Nutzungseinheiten
- an das Zusammenwirken der weiteren notwendigen Brandschutzeinrichtungen mit der BMA / SAA
- an die Weiterleitung der Alarm- und Störmeldungen (intern / extern)
- zur Vermeidung von Falschalarmen − Übereinstimmung der Gebäudeleittechnik mit dem Sicherheitskonzept der baulichen Anlage bzw. mit den Anforderungen (bei sicherheitsrelevanter Verknüpfung)
- an die Eignung der eingesetzten Systeme und Peripheriegeräte für diese Anforderungsklassen mit der Brandmeldezentrale (BMZ)
- Eignung des Aufstellraumes der Brandmeldeanlage / Brandmeldezentrale
- Eignung der installierten BMZ bezüglich Energieversorgung und Überspannungsschutz der BMA
- Funktion der Betriebs- und Störmeldungen
- Ansteuerung peripherer Einrichtungen (z. B. Schlüsseldepot, Feuerwehrbedienfeld, Kennleuchte) hinsichtlich der Aufschaltung zur Feuerwehr
- Verwendung von Primär- und Sekundärleitungen
- Hauptmelder (z. B. Standleitung, digitale Übertragung)
- Brandfallsteuerungen, ggf. sicherheitsrelevante Verknüpfungen mit der Gebäudeleittechnik (z. B. Ansteuerung von Rauchabzugsanlagen oder Aufzügen)
- Installation der Leitungen im Hinblick auf Brandschutz (LAR - NRW), elektromagnetische Beeinflussung und Meldetechnik (SW) − Brandmelder, Meldergruppen und Melderbereiche
- Zuordnung zu Meldergruppen und Melderbereichen (SW) 3
- Eignung und Anordnung der automatischen Melder nach Brandkenngrößen und Raumgeometrie (SW)
- Anordnung der nicht automatischen Melder nach Fluchtwegverlauf (SW)
- Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlalarmen (SW)
- Anordnung der Trennelemente bei Ringleitungen (SW)
- Melderbeschriftung (SW)
- Funktion der Melder
Mithilfe bei der Vergabe:
- Prüfung und Wertung der eingereichten Angebote einschließlich Aufstellung eines Preisspiegels nach Teilleistungen
- Mitwirkung bei der Verhandlung mit Bietern und Erstellung eines Vergabevorschlages
- Mitwirkung beim Kostenvoranschlags aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote (bei Anlagen in Gebäuden nach DIN 276)
- Mitwirkung bei der Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung
- Mitwirkung bei der Auftragserteilung
Technische Konzepterstellung:
- Analyse der Grundlagen
- Ausarbeitung eines Planungskonzepts mit überschlägiger Auslegung der wichtigen Systeme und Anlagenteile einschließlich Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen inkl. skizzenhafter Darstellung zur Integrierung in die Objektplanung einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung
- Aufstellung eines Funktionsschemas beziehungsweise Prinzipschaltbildes für jede Anlage
- Erläuterung der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen
- Mitwirkung bei Vorverhandlungen zur Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und Anderen an der Planung fachlich beteiligten
- Mitwirkung bei der Kostenschätzung (bei Anlagen in Gebäuden nach DIN 276)
- Zusammenstellung der Vorplanungsergebnisse
Bauherrenbegleitung:
- Überwachung der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
- Mitwirkung beim Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)
- Mitwirkung beim Führen eines Bautagebuches
- Mitwirkung beim Aufmass mit den ausführenden Unternehmen
- Fachtechnische Abnahme der Leistungen und Feststellen der Mängel
- Rechnungsprüfung,
- Mitwirkung bei der Kostenfeststellung (bei Anlagen in Gebäuden nach DIN 276)
- Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
- Zusammenstellung und Übergabe der Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle
- Mitwirkung beim Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
- Überwachung eventueller Mängelbeseitigung
- Mitwirkung bei der Kostenkontrolle durch Überprüfung der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenvoranschlag
Weitere Leistungen
Kontakt
TBRicharz
Als innovatives Unternehmen sind wir im Bereich Elektrotechnik und Technische Gebäudeausrüstung beratend tätig. Fachgerechte Beratung durchzuführen und optimale Lösungen zu finden ist unser Bestreben. Nachhaltige Anlagen zu planen sowie die Umsetzung durch den Ausführenden zu kontrollieren und ein hohes Qualitätsniveau zu erreichen ist unser gesetztes Ziel.
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