
Brandmeldeanlagen (BMA). Zertifiziert nach DIN EN 14675
10.01.2019Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage die dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes unterliegt.
Die Brandmeldeanlage / Zentrale empfängt Zustandskennzahlen von verschiedenen Brandmeldern, wertet diese aus und reagiert. Als Folge dieser Auswertung / Reaktion können innerhalb des Gebäudes diverse technische Einrichtungen angesprochen werden.
Exemplarisch:
- Weiterleitung der Brandmeldung an eine ständig besetzte Leitstelle zur Alarmierung der Feuerwehr
- Auslösung eines internen Alarmierungsprozesses, um vor einer Weiterleitung an die Feuerwehr kontrollieren zu können, ob ein Fehlalarm vorliegt
- Alarmierung zur Räumung eines Objektes, siehe auch SAA
- Ansteuerung von RWA-Anlgen (Öffnen von Rauchableitungseinrichtungen)
- Ansteuerung von Aufzügen
- Schließen von Feuerschutzabschlüssen (z.B. Türen, Toren, etc.)
- Zum Detektieren von Brand- und Rauchereignissen werden Brandmelder unterschiedlicher Kenngrößen (z. B. Rauch, Temperatur, Flammen etc.) eingesetzt. Ebenfalls kann eine Feuerlöschanlage zum Detektieren eines Brandes genutzt werden.
Die Verpflichtung zu Errichtung einer auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage ist im Bauordnungsrecht im Rahmen von Sonderbauvorschriften geregelt. Gegebenenfalls kann die Bauaufsicht den Einbau einer Brandmeldeanlage mit der Baugenehmigung fordern.
Unsere projektierten Brandmeldeanlagen werden auf Grundlage der gültigen bauordnungsrechtlichen Anforderungen gemäß der gültigen Norm DIN EN 14675 geplant.
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