
Leistung
Planung und Überwachung, gem. Honorarordnung
11.01.2019Gerne stehen wir unseren Kunden in den einzelnen Leistungsphasen zu Verfügung. Im Rahmen eines Beratungsgespräches können dann individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasste Pakete der Leistungsphasen geschnürt werden.
Grundlagenermittlung / Leistungsphase 1
- Klärung der Anforderungen an die technische Ausrüstung in Absprache mit Auftraggeber und Objektplaner. Insbesondere in technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen. Zusammenfassung der Ergebnisse.
Vorplanung / Leistungsphase 2
- Analyse der Grundlagen
- Erstellung eines Planungskonzepts mit überschlägiger Auslegung der wichtigen Systeme und Anlagenteile einschließlich Prüfung alternativer Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen. Skizzenhafte Darstellung der Integration in die Objektplanung einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung
- Aufstellung eines Funktionsschemas beziehungsweise Prinzipschaltbildes für jede Anlage
- Erläuterung der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen
- Mitwirkung bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit
- Mitwirkung bei Kostenschätzung (bei Anlagen in Gebäuden nach DIN 276)
- Zusammenstellung der Vorplanungsergebnisse
Entwurfsplanung / Leistungsphase 3
- Ausarbeitung des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf
- Festlegung aller Systeme und Anlagenteile
- Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung inkl. detaillierter Anlagenbeschreibung
- Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigung von Schlitz- und Durchbruchsplänen)
- Mitwirkung bei Verhandlungen mit Behörden und Anderen, an der Planung fachlich beteiligten hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit
- Mitwirkung bei der Kostenrechnung (bei Anlagen in Gebäuden nach DIN 276)
- Mitwirkung bei der Kostenkontrolle (Abgleich von Kostenberechnung und Kostenschätzung)
Genehmigungsplanung / Leistungsphase 4
- Erarbeitung der Vorlagen für nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden
- Zusammenstellung aller diesbezüglich notwendigen Unterlagen
- Vervollständigung und Anpassung der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
Ausführungsplanung / Leistungsphase 5
- Ausarbeitung der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachleistungen bis zur ausführungsreifen Lösung
- Zeichnerische Darstellung der Anlagen mit Dimensionen (keine Montage- und Werkstattzeichnungen)
- Anfertigung von Schlitz- und Durchbruchsplänen
- Fortschreibung der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibensergebnisse
Vorbereitung der Vergabe / Leistungsphase 6
- Ermittlung von Mengen als Grundlage für die Aufstellung der Leistungsverzeichnisse in Abstimmung mit Beiträgen Anderer, an der Planung fachlich beteiligter
- Aufstellung von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen
Mitwirkung bei der Vergabe / Leistungsphase 7
- Prüfung und Wertung der Angebote einschließlich Aufstellung eines Preisspiegels nach Teilleistungen
- Mitwirkung bei der Verhandlung mit Bietern und Erstellung eines Vergabevorschlages
- Mitwirkung beim Kostenvoranschlag aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote (bei Anlagen in Gebäuden nach DIN 276)
- Mitwirkung bei der Kostenkontrolle durch Abgleich des Kostenvoranschlags mit der Kostenberechnung
- Mitwirkung bei der Auftragserteilung
Objektüberwachung - Bauüberwachung / Leistungsphase 8
- Überwachung der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
- Mitwirkung bei Aufstellung und Überwachung eines Zeitplanes (Balkendiagramm)
- Mitwirken bei dem Führen eines Bautagebuches,
- Mitwirkung beim Aufmass mit den ausführenden Unternehmen
- Fachtechnische Abnahme der Leistungen und Feststellen der Mängel
- Rechnungsprüfung
- Mitwirkung bei der Kostenfeststellung (bei Anlagen in Gebäuden nach DIN 276)
- Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
- Zusammenstellung und Übergeben der Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle
- Mitwirkung beim Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
- Überwachung eventueller Mängelbeseitigung
- Mitwirkung bei Kostenkontrolle durch Überprüfung der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenvoranschlag
Objektbetreuung und Dokumentation / Leistungsphase 9
- Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
- Überwachung von Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen für Mängelansprüche (längstens jedoch bis zum Ablauf von vier Jahren seit Abnahme der Leistungen)
- Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
- Mitwirkung bei der systematischen Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
Quelle: www.hoai.de
Weitere Leistungen
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